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   OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11   

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OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11 (https://dejure.org/2011,4982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2011 - 1 MN 112/11 (https://dejure.org/2011,4982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2011 - 1 MN 112/11 (https://dejure.org/2011,4982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 BauGB; § 71 Abs. 1 NBauO
    Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der Neuansiedlung von Tierhaltungsanlagen; Zulässigkeit eines planerischen Tätigwerdens der Gemeinde nach Vorliegen eines konkreten Bauantrags; Berücksichtigung hinreichend konkretisierter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14; NBauO § 71 Abs. 1
    Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der Neuansiedlung von Tierhaltungsanlagen; Zulässigkeit eines planerischen Tätigwerdens der Gemeinde nach Vorliegen eines konkreten Bauantrags; Berücksichtigung hinreichend konkretisierter ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der Neuansiedlung von Tierhaltungsanlagen; Zulässigkeit eines planerischen Tätigwerdens der Gemeinde nach Vorliegen eines konkreten Bauantrags; Berücksichtigung hinreichend konkretisierter ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1567
  • BauR 2012, 223
  • BauR 2012, 838
  • ZfBR 2012, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Nachdem auf den Seiten 17 ff. die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsinstrumente vorgestellt worden sind (dabei wird unter anderem die Revisionsentscheidung d. BVerwG v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 = BRS 69 Nr. 32 zum Senatsurt. v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 -, BauR 2004, 459 = BRS 66 Nr. 99 zitiert), entscheidet sich die Antragsgegnerin auf Seiten 21/22 dieser Ausarbeitung vom 5. Mai 2010 für die Alternative, für diesen Teil ihres Außenbereichs einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, in dem überbaubare Bereiche für Betriebsstandorte landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltungsanlagen sowie ergänzende Festsetzungen namentlich in der Gestalt vorbeugender Planung zur Unterbindung einer weiteren Zersiedlung der noch freien Landschaft im Gemeindegebiet vorgesehen seien.

    Für dieses steht nicht nur die von der Antragsgegnerin verworfene Möglichkeit offen, differenzierend nach vorhandenen und hinzutretenden Betrieben in abgestufter Weise um Höfe und Tierhaltungsanlagen Emissionsradien für Geruch, Lärm und Staub festzusetzen (bzw., was grundsätzlich möglich ist, schon im Flächennutzungsplan darzustellen; vgl. die oben genannte Senatsentscheidung v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 -, BauR 2004, 459 sowie die Revisionsentscheidung des BVerwG v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 = BRS 69 Nr. 32).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Nachdem auf den Seiten 17 ff. die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsinstrumente vorgestellt worden sind (dabei wird unter anderem die Revisionsentscheidung d. BVerwG v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 = BRS 69 Nr. 32 zum Senatsurt. v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 -, BauR 2004, 459 = BRS 66 Nr. 99 zitiert), entscheidet sich die Antragsgegnerin auf Seiten 21/22 dieser Ausarbeitung vom 5. Mai 2010 für die Alternative, für diesen Teil ihres Außenbereichs einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, in dem überbaubare Bereiche für Betriebsstandorte landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltungsanlagen sowie ergänzende Festsetzungen namentlich in der Gestalt vorbeugender Planung zur Unterbindung einer weiteren Zersiedlung der noch freien Landschaft im Gemeindegebiet vorgesehen seien.

    Für dieses steht nicht nur die von der Antragsgegnerin verworfene Möglichkeit offen, differenzierend nach vorhandenen und hinzutretenden Betrieben in abgestufter Weise um Höfe und Tierhaltungsanlagen Emissionsradien für Geruch, Lärm und Staub festzusetzen (bzw., was grundsätzlich möglich ist, schon im Flächennutzungsplan darzustellen; vgl. die oben genannte Senatsentscheidung v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 -, BauR 2004, 459 sowie die Revisionsentscheidung des BVerwG v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 = BRS 69 Nr. 32).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Unter Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, BRS 69 Nr. 118) wird als Ziel formuliert, den Eingriff für die Privilegierung möglichst gering zu halten und nur das Massenphänomen Tierhaltungsanlagen angesichts akuten Regelungsbedarfs zu steuern.

    Der Senat hatte schon in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 = AuR 2006, 204 = BRS 69 Nr. 118) die Absicht der Gemeinde, die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen im Gemeindegebiet durch einen einfachen Bebauungsplan zu steuern, um die Zersiedlung ihres Außenbereichs zu begrenzen und die Erholungsfunktion der noch unzersiedelten Landschaft zu stärken, als grundsätzlich sicherungsfähiges Ziel anerkannt.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Entgegen der Annahme der Antragsteller ist dieses Ziel mit den Mitteln des Städtebaurechts nicht schlechthin unerreichbar (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 und v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Entgegen der Annahme der Antragsteller ist dieses Ziel mit den Mitteln des Städtebaurechts nicht schlechthin unerreichbar (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 und v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Ein konkretes Baugesuch rechtfertigt daher den Erlass einer Veränderungssperre (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 = BRS 50 Nr. 9; Beschl. v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 -, NVwZ 1993, 475 = BRS 54 Nr. 73).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Die Antragsgegnerin hat ihre Planungsvorstellungen bei Erlass der Veränderungssperre (das ist der maßgebliche Zeitpunkt, hier also der 20. April 2011) hinreichend konkretisiert gehabt (vgl. zu diesem Tatbestandserfordernis grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; siehe auch Beschl. v. 12.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = BRS 50 Nr. 103).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Außerdem sind solche Vorstellungen erforderlich, um sachgerecht Ausnahmeanträge nach § 14 Abs. 2 BauGB bescheiden zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 -, BauR 2004, 1256).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Der in Aussicht genommene Bebauungsplan wird namentlich nicht nach Art einer vorgezogenen Normenkontrolle geprüft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1992 - 4 NB 35.92 -, NVwZ 1993, 473).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
    Die Antragsgegnerin hat ihre Planungsvorstellungen bei Erlass der Veränderungssperre (das ist der maßgebliche Zeitpunkt, hier also der 20. April 2011) hinreichend konkretisiert gehabt (vgl. zu diesem Tatbestandserfordernis grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; siehe auch Beschl. v. 12.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = BRS 50 Nr. 103).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07

    Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01

    Festsetzung einer Baulinie: Voraussetzungen?

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 1 ME 18/19

    Konkretisierung; Veränderungssperre; Zurückstellung

    Eine Gemeinde darf mithin ein konkretes Vorhaben zum Anlass für das Fassen eines Planaufstellungsbeschlusses und - hieran anknüpfend - zum Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nehmen, wenn sie mit der negativen Zielvorstellung zugleich hinreichend konkretisierte positive Planungsabsichten verbindet (vgl. Senat, Urt. v. 15.1.2015 - 1 KN 61/14 -, juris, Rn. 32; Beschl. v. 9.9.2011 - 1 MN 112/11 -, juris, Rn. 13; Urt. v. 5.12.2001 - 1 K 473/99 -, juris, Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11

    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von

    Zudem können die vorhandenen Anlagen für sich reklamieren, zu dem Stand der Kulturlandschaft beigetragen und damit (in Maßen) schützenswert zu sein (vgl. Senatsb. v. 9.9.2011 - 1 MN 112/11 -, OVG-Datenbank).
  • VGH Bayern, 24.04.2012 - 1 N 11.303

    Normenkontrollantrag gegen Veränderungssperre; Bürgerentscheid; Emissionen aus

    Inhaltlich muss sich die Veränderungssperre nicht dem allgemeinen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB stellen; der in Aussicht genommene Bebauungsplan wird insbesondere nicht nach Art einer vorweggenommenen Normenkontrolle geprüft (vgl. BVerwG vom 30.9.1992 NVwZ 1993, 473; OVG Lüneburg vom 9.9.2011 ZfBR 2012, 40).
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